PKW

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Auto und Anhänger) 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre (Begleitetes Fahren mit 17)
Eingeschlossene Klassen: AM und L

Im Inland dürfen Inhaber der Fahrerlaubnis, die mindestens 21 Jahre alt sind, auch dreirädrige KFZ mit einer Motorleistung von mehr als 15 KW führen. Dies gilt jedoch nicht im Ausland!

Wir bieten die Ausbildung der Klassen B/BF17 wahlweise auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe (BA), Schaltgetriebe (B, klassisch) oder in einer Kombination aus Automatik und Schaltung (B197) an.

BA bedeutet Ausbildung und Prüfung auf einem Pkw mit automatischer Kraftübertragung (Automatikgetriebe) und berechtigt später auch nur zum Führen von KFZ mit Automatikgetriebe.

B197 bedeutet Ausbildung und Prüfung auf einem Pkw mit automatischer Kraftübertragung (Automatikgetriebe), jedoch wird während der praktischen Fahrausbildung mit einem Schaltungsfahrzeug gearbeitet und dieser Ausbildungsblock mit einer 15-minütigen fahrschulinternen Testfahrt (Schalkompetenz) abgeschlossen. Im Führerschein wird die Schlüsselzahl B197 eingetragen und berechtigt trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug zum Führen von KFZ mit Schaltgetriebe.

Fahrschule Gasterich Fahrzeug Klasse B
Fahrschule Gasterich Fahrzeug Klasse B
Fahrschule Gasterich Fahrzeug Klasse BA

Krafträder mit

  • einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,1 kW/Kg

auch mit Beiwagen.

Mindestalter: 25 Jahre, Vorbesitz der Führerscheinklasse B von mindestens 5 Jahren.

Eingeschlossene Klassen: keine

Der Erwerb der Fahrberechtigung B196 beinhaltet eine Mindestschulung von:

  • 4 Unterrichtseinheiten a´90 Minuten in klassenspezifischer Theorie (Motorrad-Theorie)
  • 5 Unterrichtseinheiten a´90 Minuten fahrpraktische Ausbildung einschließlich der Grundfahraufgaben aus der „echten“ Motorradausbildung

Es erfolgt keine praktische Fahrerlaubnisprüfung durch eine Prüforganisation. Die Schulung hat auch auf Landstraßen und Autobahnen zu erfolgen. Sollten die Mindeststunden nicht ausreichen, ist die Fahrschule verpflichtet, die Schulung zu erweitern. Jeder Teilnehmer muss die vorgeschriebene persönliche Schutzausstattung während der Fahrausbildung tragen.

Wir weisen im Rahmen der Beratung ausdrücklich auf nachstehende Punkte hin:

  • Mit dem Eintrag der Schlüsselzahl B196 darf man Krafträder der Klasse A1 führen. Dieser Eintrag ist keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Berechtigung. Ein späterer Stufenaufstieg auf die Fahrerlaubnisklasse A2 ist nicht möglich und bedeutet, dass eine Vollausbildung inkl. der Theorieunterrichte und auch der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten zu absolvieren ist.
  • Die Schlüsselzahl B196 berechtigt zwar zum Führen von Krafträdern der Klasse A1, diese Berechtigung gilt aber ausnahmslos nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Dies hat zur Folge, dass die Nutzung eines Kraftrades der Klasse A1 mit der Schlüsselzahl B196 außerhalb der BRD eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis darstellt.

Haftungsrechtlich und auch strafrechtlich geben wir keine weiteren Auskünfte.