Alle Berufskraftfahrer müssen im 5-Jahres-Rhythmus eine Weiterbildung absolvieren. Diese umfasst einen zeitlichen Rahmen von insgesamt 35 Stunden à 60 Minuten. Diese 35 Stunden können in 5 Abschnitte à 7 Stunden aufgeteilt werden. Es ist keine Prüfung erforderlich.
Die 5 unterschiedlichen Module unterteilen sich in 3 Kenntnisbereiche.
- Modul 1 beinhaltet Weiterbildungsinhalte aus dem Kenntnisbereich 1
- Modul 2 beinhaltet Weiterbildungsinhalte aus dem Kenntnisbereich 2
- Modul 3 beinhaltet Weiterbildungsinhalte aus den Kenntnisbereichen 1 & 3
- Modul 4 beinhaltet Weiterbildungsinhalte aus den Kenntnisbereichen 1 & 2 & 3
- Modul 5 beinhaltet Weiterbildungsinhalte aus dem Kenntnisbereich 1
Wir bieten diese Schulungen der einzelnen Module zum Erwerb (bei Besitzstandswahrung Klasse 3 „alt“) oder zur Verlängerung der Schlüsselzahl 95 in unserer Fahrschule an.
Zum erweiterten Angebot unserer Fahrschule gehören auch
- Schulungen zum Erwerb der Berechtigung zum Führen von Flurförderfahrzeugen (Gabelstaplerführerschein) nach Vorgabe der BGG 925
- Schulungen in Ladungssicherung nach VDI 2700a
- Ladekranausbildung nach den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben
Nähere Informationen zur Durchführung, der Teilnehmerzahl und Terminabsprachen können gerne angefragt werden.