EU-BKF nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Alle Berufskraftfahrer müssen im 5-Jahres-Rhythmus eine Weiterbildung absolvieren. Diese umfasst einen zeitlichen Rahmen von insgesamt 35 Stunden à 60 Minuten. Diese 35 Stunden können in 5 Abschnitte à 7 Stunden aufgeteilt werden. Es ist keine Prüfung erforderlich.

Die 5 unterschiedlichen Module unterteilen sich in 3 Kenntnisbereiche.

  • Modul 1 beinhaltet Weiterbildungsinhalte aus dem Kenntnisbereich 1
  • Modul 2 beinhaltet Weiterbildungsinhalte aus dem Kenntnisbereich 2
  • Modul 3 beinhaltet Weiterbildungsinhalte aus den Kenntnisbereichen 1 & 3
  • Modul 4 beinhaltet Weiterbildungsinhalte aus den Kenntnisbereichen 1 & 2 & 3
  • Modul 5 beinhaltet Weiterbildungsinhalte aus dem Kenntnisbereich 1

Wir bieten diese Schulungen der einzelnen Module zum Erwerb (bei Besitzstandswahrung Klasse 3 „alt“) oder zur Verlängerung der Schlüsselzahl 95 in unserer Fahrschule an.

Zum erweiterten Angebot unserer Fahrschule gehören auch

  • Schulungen zum Erwerb der Berechtigung zum Führen von Flurförderfahrzeugen (Gabelstaplerführerschein) nach Vorgabe der BGG 925
  • Schulungen in Ladungssicherung nach VDI 2700a
  • Ladekranausbildung nach den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben

Nähere Informationen zur Durchführung, der Teilnehmerzahl und Terminabsprachen können gerne angefragt werden.