LKW 

  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden
  • Mindestalter: 18 Jahre
Fahrschule Gasterich Fahrzeug Klasse C1, C1E
  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
  • Fahrzeugkombinationen der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
  • Mindestalter: 18 Jahre

Die Fahrerlaubnis kann als Verbundausbildung (C1/C1E) erfolgen. Bei Erweiterung ist mindestens der Vorbesitz der Klasse C1 erforderlich.

Fahrschule Gasterich Fahrzeug Klasse C1, C1E
  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden
  • Mindestalter: 21 Jahre

Im Rahmen der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zum Führen von Einsatzfahrzeugen (z.B. Feuerwehr) beträgt das Mindestalter 18 Jahre.

Fahrschule Gasterich Fahrzeug Klasse C, CE
  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen
  • Mindestalter: 21 Jahre, im Rahmen der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer 18 Jahre

Die Fahrerlaubnis kann als Verbundausbildung (C/CE) erfolgen. Bei Erweiterung ist mindestens der Vorbesitz der Klasse C erforderlich.

Fahrschule Gasterich Fahrzeug Klasse C, CE

FÜR DIE KLASSEN C1, C1E, C und CE werden nachstehende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliches Zeugnis
  • Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs