Anhänger 

Zugfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg

Mindestalter: 18 Jahre (Begleitetes Fahren mit 17), der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine

Die Fahrberechtigung B96 beinhaltet eine Fahrerschulung in Theorie und Praxis mit einem Umfang von sieben Zeitstunden. Es muss keine praktische Prüfung abgelegt werden.

Die Fahrerschulung kann wahlweise auf einem Kraftfahrzeug mit Automatik oder Schaltgetriebe durchgeführt werden.

 

Fahrschule Gasterich Fahrzeug Klasse B96

Zugfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg
  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers max. 3.500 kg

Mindestalter: 18 Jahre (Begleitetes Fahren mit 17), der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine

Fahrschule Gasterich Fahrzeug Klasse BE
  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
  • Fahrzeugkombinationen der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
  • Mindestalter: 18 Jahre

Die Fahrerlaubnis kann als Verbundausbildung (C1/C1E) erfolgen. Bei Erweiterung ist mindestens der Vorbesitz der Klasse C1 erforderlich.

Fahrschule Gasterich Fahrzeug Klasse C1, C1E
  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen
  • Mindestalter: 21 Jahre, im Rahmen der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer 18 Jahre

Die Fahrerlaubnis kann als Verbundausbildung (C/CE) erfolgen. Bei Erweiterung ist mindestens der Vorbesitz der Klasse C erforderlich.

Fahrschule Gasterich Fahrzeug Klasse C, CE

FÜR DIE KLASSEN C1, C1E, C und CE werden nachstehende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliches Zeugnis
  • Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs